Bekanntmachung 3. Änderung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wutha-Farnroda
3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wutha-Farnroda.
HINWEIS:
Die Bestimmungen über die Neufassung der Bekanntmachungsvorschriften treten gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erst am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Zusätzlich zu den öffentlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite der Gemeinde (www.wutha-farnroda.de) werden diese wie gewohnt im monatlich erscheinenden Amtsblatt veröffentlicht.