Friedhofs- und Bestattungswesen
Die Friedhöfe in Wutha-Farnroda werden von der Gemeindeverwaltung bewirtschaftet. Ansprechpartner hierfür ist Hr. Lange (Bauhof). Ansprechpartner für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Gemeinde Wutha-Farnroda sind die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro (Zimmer 14).
Friedhöfe dienen der Bestattung der Verstorbenen und der Trauerbewältigung der Lebenden. Darüber hinaus werden sie als Orte der Ruhe, Erholung und der Begegnung genutzt. Für die Gestaltung eines Friedhofes ist ein harmonisches, naturfreundliches Gesamtbild ebenso wichtig wie die Gestaltungswünsche Einzelner. Die Friedhofssatzung wird all diesen Anforderungen sowie den aktuellen bestattungsrechtlichen, gärtnerischen und architektonischen Aspekten gerecht.
Wie sich ein Mensch seine letzte Ruhestätte vorstellt, sollte den nächsten Angehörigen bekannt sein. Das erleichtert es ihnen, Entscheidungen in gefühlsmäßig schwierigen Zeiten zu treffen. Um so wichtiger ist es, sich frühzeitig mit diesem Thema zu befassen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die zur Auswahl stehenden Grabstätten.
Die Grabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Wutha-Farnroda werden unterschieden in Wahlgrabstätten und Reihengrabstätten. Wahlgrabstätten bieten die Möglichkeit der Verlängerung der Nutzungszeit sowie die Beisetzung bzw. Bestattung weiterer Verstorbener gemäß Satzung.
Reihengrabstätten dagegen werden der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhezeit des Verstorbenen vergeben. Es kann keine Verlängerung des Nutzungsrechtes und somit keine weitere Belegung erfolgen.