Neuwahl ehrenamtlicher Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wutha-Farnroda,

die Amtsperiode der zurzeit amtierenden Schöffen im Freistaat Thüringen endet am 31.12.2023. Für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 sind deshalb in diesem Jahr Neuwahlen erforderlich.

In die Vorschlagsliste für das Ehrenamt als Schöffe werden mindestens 10 Bürger der Gemeinde Wutha-Farnroda aufgenommen, welche nach erfolgter Wahl beim Landgericht bzw. beim Amtsgericht tätig werden können.

Die Amtsperiode beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.

Ich rufe deshalb alle Bürger auf, bis zum 13.04.2023 geeignete Personen im Alter zwischen 25 und 69 Jahren vorzuschlagen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, nicht vorbestraft sind, zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde Wutha-Farnroda wohnen sowie befähigt und gewillt sind, als Schöffe zu fungieren. Es ist auch möglich, sich selbst zu bewerben, ebenso ist eine Wiederwahl zulässig.

Die Bewerbung oder der Vorschlag sind unter Angabe

  • des Familiennamens
  • des Geburtsnamens
  • der Vornamen
  • des Geburtstags und -orts
  • des Berufs und der Wohnanschrift und Telefonnummer

des Bewerbers oder des Vorgeschlagenen einzureichen.

Die Vorschläge bzw. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, Eisenacher Straße 49, 99848 Wutha-Farnroda, bei Frau Heydrich oder Frau Jäger, Haupt- und Ordnungsverwaltung, ein.
Beide Mitarbeiterinnen stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Hier sind auch die Antragsformulare zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erhältlich.

Tel. 03 69 21/91 51 24 oder 91 52 32
Fax: 03 69 21/9 15 40

E-Mail: a.heydrich@wutha-farnroda.de
Oder b.jaeger@wutha-farnroda.de

Bürgermeister J. Schlothauer

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