Allgemeine Informationen Kinderbetreuung

Die Gemeinde Wutha-Farnroda ist Träger von 4 Kindertageseinrichtungen. Für die Betreuung von Kindern unter 2 Jahren steht die Integrative Kindertageseinrichtung „Bambino“ zur Verfügung. Nach dem 2. Geburtstag des Kindes ist sowohl der Verbleib im „Bambino“, als auch der Wechsel in den „Bertold-Anzius-Kindergarten“, den Kindergarten „Mosbacher Waldspatzen“ und den Kindergarten „Hörseltalzwerge“ im Rahmen freier Kapazitäten möglich. Außerdem werden in der Integrativen Kindertageseinrichtung „Bambino“ Kinder mit Behinderung bzw. drohender Behinderung betreut.

Haben Sie sich für eine Kindertageseinrichtung der Gemeinde Wutha-Farnroda entschieden? Dann füllen Sie bitte einen Antrag aus (zu finden auch unter Formulare) und reichen diesen ca. 12 Monate vor der geplanten Aufnahme in der Kindertageseinrichtung oder bei der Gemeindeverwaltung ein.

Weitere Informationen zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen finden Sie unten. Angeschlossen an die Kindertageseinrichtung „Bambino“ ist seit 2022 das Thüringer Eltern-Kind-Zentrum ThEKiz als Beratungsstelle für alle Eltern.

Kindergärten

Integrative Kindertageseinrichtung Bambino mit Krippe

Betreuungszeiten
  • Montag - Freitag 6.30 - 16.30 Uhr
Betreuungsalter

Alter: 6. Lebensmonat - Schuleintritt

Achtung, geänderte Öffnungszeiten vom 01.10.2024 bis voraussichtlich 31.01.2025.

Bertold-Anzius-Kindergarten Farnroda

Betreuungszeiten
  • Montag - Freitag 6.00 - 17.00 Uhr
Betreuungsalter

Alter: 2 - Schuleintritt

Kindergarten „Mosbacher Waldspatzen“

Betreuungszeiten
  • Montag - Freitag 6.00 - 16.00 Uhr
Betreuungsalter

Alter: 2 - Schuleintritt

Achtung, geänderte Öffnungszeiten ab dem 02.09.2024.

Kindergarten Schönau „Hörseltalzwerge“

Betreuungszeiten
  • Montag - Freitag 6.00 - 16.30 Uhr
Betreuungsalter

Alter: 2 - Schuleintritt

Benutzungsgebühren für den Zeitraum 01.02.2024 - 31.01.2025

Für alle Kinder in den Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Wutha-Farnroda fällt seit dem 01.08.2023 zusätzlich zu den Elternbeiträgen monatlich eine Verpflegungspauschale in Höhe v. 40,00€ an.

Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

  Kind aus Familie mit
1 Kind
Kind aus Familie mit
2 Kindern
Kind aus Familie mit
3 Kindern
Kind aus Familie mit 4 o. mehr Kindern
bis 6 Stunden durchschnittl. 174,00 € 165,00 € 157,00 € 148,00 €
bis 10 Stunden durchschnittl. 290,00 € 276,00 € 261,00 € 247,00 €

Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt bzw. Wirksamwerden der Elternbeitragsfreiheit

  Kind aus Familie mit
1 Kind
Kind aus Familie mit
2 Kindern
Kind aus Familie mit
3 Kindern
Kind aus Familie mit 4 o. mehr Kindern
bis 6 Stunden durchschnittl. 140,00 € 133,00 € 126,00 € 119,00 €
bis 10 Stunden durchschnittl. 233,00 € 222,00 € 210,00 € 198,00 €

Benutzungsgebühren für den Zeitraum ab 01.02.2025

Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

  Kind aus Familie mit
1 Kind
Kind aus Familie mit
2 Kindern
Kind aus Familie mit
3 Kindern
Kind aus Familie mit 4 o. mehr Kindern
bis 6 Stunden durchschnittl. 194,00 € 184,00 € 175,00 € 165,00 €
bis 10 Stunden durchschnittl. 323,00 € 307,00 € 291,00 € 275,00 €

Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt bzw. Wirksamwerden der Elternbeitragsfreiheit

  Kind aus Familie mit
1 Kind
Kind aus Familie mit
2 Kindern
Kind aus Familie mit
3 Kindern
Kind aus Familie mit 4 o. mehr Kindern
bis 6 Stunden durchschnittl. 160,00 € 152,00 € 144,00 € 136,00 €
bis 10 Stunden durchschnittl. 267,00 € 253,00 € 240,00 € 227,00 €