Gemeinde

Achtung Änderungen Vollsperrung L 3007

Im Auftrag zu einer Maßnahme des Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr wird informiert:

Vollsperrung der L3007 in der Ortslage Wutha bis Schönau

Vom 24.06.24 bis 05.07.24 werden notwendige Reparaturarbeiten an der bituminösen Straßendecke der L3007 (Gothaer Straße und Hörseltalstraße) durchgeführt. Ebenfalls werden in der Deubacher Straße, ausgehend von der Einmündung in die Hörseltalstraße, die ersten 50 m instandgesetzt. Um die Arbeiten durchführen zu können, ist es notwendig, den entsprechenden Straßenabschnitt zu sperren.

Achtung! Änderung
Aus Richtung Wutha auf Höhe der Q 1 Tankstelle ist die Straße gesperrt. Ein überfahren des Zeichens 250 ist nicht erlaubt.
Am Ortseingang Schönau aus Richtung Kälberfeld ist die Straße mit dem Zeichen 250 gesperrt. Allerdings ist die Sperrung mit dem Zusatzzeichen „Zufahrt bis Ortsausgang frei“ versehen. Die Ortsteile Schönau und Deubach sind somit weiterhin mit dem Fahrzeugen erreichbar. Das Überfahren der Sperrung am Ortsausgang in Richtung Wutha ist nicht erlaubt. Die Hörseltalstraße kann befahren werden. Die Verbindung zum Ortsteil Wutha kann durch den Ortsteil Kahlenberg über die öffentlichen Straßen Ortsstraße und Weinbergstraße erfolgen.

Die Sperrung beginnt Montag in dem Ortsteil Wutha, im Bereich des Gewerbegebietes an der Einmündung Hellwigstraße und der Tankstelle Q 1 und erstreckt sich über den Rehhof bis zum Ortsausgang Ortsteil Schönau (ausschließlich Brücke nach Kahlenberg) in Richtung Kälberfeld.
Das Gewerbegebiet Wutha „An der B7“, wie auch die Q 1 Tankstelle, werden immer über die Gothaer Straße - Hellwigstraße erreichbar sein.  
Für die Anwohner der Ortsteile Schönau und Deubach wird der gesperrte Straßenteil grundsätzlich wie auch für den Rettungsdienst mit gewissen Wartezeiten bautechnologiebedingt befahrbar sein. Verkehrsteilnehmer müssen sich aber, bedingt durch die Bauarbeiten, darauf einstellen, dass es zu baubedingten Wartezeiten von bis zu einer halben Stunde kommen kann. Wir bitten Sie aus diesem Gund, diesen Umstand in Ihre Planungen einzubeziehen und rechtzeitig loszufahren.  Den Weisungen des Baustellenpersonals ist immer Folge zu leisten. Die Sorgfaltspflicht ist hier als sehr hoch zu beachten. Im Sperrabschnitt ist dann eine max. Geschwindigkeit von 10km/h nicht zu überschreiten.

In Kälberfeld können wegen der dortigen kanalseitigen Straßenanschlüsse im Zuge der L 3007 auch kurze Straßensperrungen bis zu 10 min. im Kanalbaubereich erfolgen.
Somit werden umfangreiche Einschränkungen zu beachten sein.
Im Interesse einer guten Qualität und Nutzbarkeit wird um besonnene Verhaltensweise ersucht.

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