Gemeinde

Baumfällarbeiten aus Gründen der Verkehrssicherung

Aufgrund der anhaltenden winterlichen Witterung und der intensiven Einbindung der Mitarbeiter unseres Bauhofes in den Winterdienst kam es in den vergangenen Wochen zu Verzögerungen bei erforderlichen Baumfällungen und Pflegearbeiten im Gemeindegebiet. Hiervon betroffen sind insbesondere verkehrsrelevante Bäume, von denen eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.

Grundsätzlich gilt gemäß Bundesnaturschutzgesetz die Schutz- und Brutzeit für Vögel vom 1. März bis 30. September, in der Baumfällungen und stärkere Rückschnitte nur eingeschränkt zulässig sind. Das Gesetz sieht jedoch ausdrücklich Ausnahmen vor, wenn Maßnahmen der Verkehrssicherung zwingend erforderlich sind.

Die Gemeinde Wutha-Farnroda ist verpflichtet, solche Gefahren auch nach Beginn der Brutzeit zu beseitigen. Dabei wird im Vorfeld jeder Maßnahme sorgfältig geprüft, ob sich geschützte Tierarten oder Niststätten in den betroffenen Bäumen befinden. Die Arbeiten werden stets auf das notwendige Maß beschränkt.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen, die ausschließlich der Sicherheit im öffentlichen Raum dienen und daher auch nach dem 28. Februar durchgeführt werden müssen.

 

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