Gemeinde

Bekanntmachung – über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

Gemeindeverwaltung

Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda Rathaus - Seitenansicht im Sommer

Wahl der Schöffen der Gemeinde Wutha-Farnroda für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 für das Amtsgericht Eisenach.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wutha-Farnroda hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen gefasst. Die Liste der Personen, die zum Amt einer Schöffin / eines Schöffen berufen werden können, liegt gemäß § 36 Abs. 3 GVG in der Zeit vom

20. Juli 2023 bis 27. Juli 2023

in der Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda im Bürgerbüro, Eisenacher Straße 49, zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.

Gemäß § 37 GVG können Einsprüche innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda, Eisenacher Straße 49, 99848 Wutha-Farnroda, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe der §§ 32 bis 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.


Wutha-Farnroda, den 20.07.2023

Gemeinde Wutha-Farnroda


Schlothauer
Bürgermeister

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