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Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen

Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen eröffnete am 18. Mai die Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen.

Der Plan umfasst zentrale Themen wie Raum‑ und Siedlungsstruktur, Verkehrs‑ und Versorgungsinfrastruktur, Hochwasserschutz sowie die Ausweisung von Vorranggebieten für den Ausbau der Windenergie. Der nördliche Wartburgkreis und vor allem die Region um Eisenach sind von den beabsichtigten erweiterten Möglichkeiten für Windenergieanlagen besonders betroffen. So ist zu erwarten, dass dort künftig eine Vielzahl von Anlagen von etwa der doppelten Höhe der bisher schon das Landschaftsbild prägenden Anlagen errichtet werden sollen. Das Revier rund um die Hörselberge und seiner Umgebung sowie die Blickbeziehungen zum Weltkulturerbe Wartburg könnten damit dauerhaft verändert werden.

Die Entwurfsunterlagen stehen im Zeitraum vom 18. Mai 2026  bis  20. Juli 2026  online zur kostenlosen Einsichtnahme hier bereit.

Zusätzlich können die Unterlagen während der jeweiligen Öffnungszeiten im Landratsamt Wartburgkreis (Amt 21 – Amt für Kreisplanung und Regionalentwicklung) sowie in der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen in Suhl eingesehen werden. Für die Einsichtnahme im Landratsamt wird um vorherige Anmeldung unter 03695 616301 gebeten.

Bürger, Vereine, Unternehmen und Kommunen können elektronisch per E‑Mail an regionalplanung2026-suedwest@tlvwa.thueringen.de, postalisch oder vor Ort zur Niederschrift ihre Stellungnahmen zum Entwurf einreichen. Jeder kann sich dabei mit seinem jeweils eigenen, individuellen Standpunkt beteiligen. Die Frist endet am 20. Juli 2026. Nicht fristgerecht eingereichte Beiträge können bei der abschließenden Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Der Regionalplan legt Grundsteine für die räumliche Entwicklung, den Ausbau erneuerbarer Energien und den Schutz von Umwelt und Kultur. Bürgerbeteiligung sorgt dafür, dass lokale Anliegen, Erfahrungen und Ideen in die Entscheidung einfließen. Ihre Rückmeldungen können zum Beispiel Einfluss auf die Ausweisung von Windenergie‑Vorranggebieten, die Gestaltung von Freiraum‑ und Hochwasserschutzmaßnahmen oder die Sicherung von Kulturerbe‑Standorten haben.

Der Planungsverbund wird die Beiträge prüfen und in die abschließende Abwägung einfließen lassen. Die Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda beabsichtigt eine eigene Stellungnahme abzugeben.

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