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Eigenständigkeit der Gemeinde Wutha-Farnroda
Heute vor 28 Jahren am 18. Dezember 1997 wehrte sich Wutha-Farnroda vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof erfolgreich gegen eine gesetzlich vorgesehene Eingemeindung in die Stadt Eisenach.
Gegenwärtig verunsichert ein Zeitungsartikel in der TA/TLZ vom 10.12.2025 unsere Einwohner, Mitglieder unserer Vereine und Feuerwehren sowie Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung.
Thematisiert wird in diesem Artikel eine Fusion im Erbstromtal, federführend durch die Stadt Ruhla, welche einseitig und ohne Abstimmung mit Bürgermeister und Gemeinderat von Wutha-Farnroda in die Öffentlichkeit getragen wurde.
Auf Grundlage dieses Artikels haben sich Bürgermeister und Beigeordnete der Gemeinde Wutha-Farnroda klar positioniert und eine gemeinsame Erklärung verständigt.
In der Gemeinderatssitzung am 16.12,2025 wurde die Thematik diskutiert.
Die Mehrzahl der Gemeinderatsmitglieder unterstützt den Inhalt der Erklärung, hinsichtlich einer Eigenständigkeit unseres Heimatortes.
Erklärung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Gemeinde Wutha-Farnroda
Am 10. Dezember 2025 ist auf Seite 1 der Lokalseite der Thüringer Allgemeinen und der Thüringer Landeszeitung der vierspaltige Leitartikel „Minister bringt Millionen Euro nach Ruhla“ veröffentlicht worden.
Aufmacher des Artikels ist die Übergabe eines symbolischen Checks über 2.446.368,80 EUR an den Bürgermeister der Stadt Ruhla, Stefan Hartung. Mit diesen Mitteln fördern die Europäische Union und der Freistaat Thüringen den Komplettneubau des Ruhlaer Stadtbauhofs.
Für Ruhlas Bürgermeister sei dies ein Meilenstein in der Stadtentwicklung der zugleich die Gelegenheit biete, als mindestens ebenso großen Meilenstein die Fusion der Stadt Ruhla mit den Gemeinden Wutha-Farnroda und Seebach auf den Tisch der Öffentlichkeit zu legen. Im Weiteren thematisiert der Artikel die Bürgermeisterwahl 2026 in unserer Gemeinde und stellt unter anderem die Kandidatur unseres amtierenden Bürgermeisters bzw. die Wahl eines Bürgermeisters der Gemeinde Wutha-Farnroda im nächsten Jahr in Frage.
Der Artikel hat damit für große Verunsicherung und Nachfragen aus der Bevölkerung, von Vereinen, den Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung und von Mitgliedern des Gemeinderates gesorgt.
Wir sehen uns deshalb in der Pflicht, die folgende Erklärung abzugeben:
Die Aussagen und die Vorgehensweise kommunaler Entscheidungsträger der Stadt Ruhla in einem solch richtungsweisenden Entscheidungsprozess für eine mögliche Intensivierung der Zusammenarbeit bzw. einem „möglichen Zusammengehen im Erbstromtal“ erfolgten ohne jegliche Vorabkommunikation an Bürgermeister oder Gemeinderat. Eine solche Art und Weise bewerten wir als nicht zielführend und lehnen dies ab. Wir empfinden die Herangehensweise unserer Nachbarkommune äußerst unglücklich und kontraproduktiv.
Richtig ist, dass man die Menschen in einem solchem Prozess nicht nur mitnehmen sollte, sondern dies auch muss.
Die Stadt Ruhla hat mit ihrer einseitigen Initiative zu einer möglichen Fusion im Erbstromtal, noch vor der anstehenden Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wutha-Farnroda im November 2026, eine rote Linie überschritten, weil damit Eigenständigkeit, Integrität und kommunale Selbstverwaltung der Gemeinde Wutha-Farnroda in Frage gestellt wird.
Unter einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit und perspektivisch vertrauensvollen Zusammenarbeit gleichberechtigter Partner auf Augenhöhe, verstehen wir etwas anderes.
Die Aussage unseres Mosbacher Ortsteilbürgermeisters, Enrico Gruhl, betrachten wir als private Meinungsäußerung, die das allgemeine Stimmungsbild der Einwohnerschaft unserer Gemeinde, in Bezug auf die in Rede gebrachte Fusionierung, nicht widerspiegelt.
Ein Blick in die Historie
Zum 1. Januar 1987 erfolgte der Zusammenschluss, der bis dahin selbstständigen Gemeinden Wutha und Farnroda, wegen des 1984 begonnenen Baus der Plattenbausiedlung Auf dem Mölmen, die sowohl in der Gemarkung Wutha als auch in der Gemarkung Farnroda liegt.
Im Frühjahr 1994 wurden die bis dahin selbständigen Gemeinden Mosbach, Schönau an der Hörsel und Kahlenberg eingegliedert.
Wutha-Farnroda wehrte sich am 18. Dezember 1997 vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof erfolgreich gegen eine gesetzlich vorgesehene Eingemeindung in die Stadt Eisenach
Schließlich dürfen wir darauf aufmerksam machen, dass im Freistaat Thüringen die Fusion selbständiger Kommunen nach dem geltenden Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit basiert.
Wir alle stehen vor großen Herausforderungen unter den gegenwärtigen geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese sind nicht von der Hand zu weisen, wie wir alltäglich spüren. Wir haben uns diesen Herausforderungen gestellt. Wir arbeiten intensiv daran, unsere Verwaltungsprozesse zu optimieren und wo immer möglich, konsequent zu digitalisieren, um unsere Verwaltungskosten zu senken.
Die aktuelle Situation in Thüringen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, machen es großen Verwaltungseinheiten mit großen Flächen eher schwerer als leichter, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Es gibt zudem Bestrebungen, bereits erfolgte Fusionen aus diesem Grund wieder rückabzuwickeln. Eine mögliche Fusionsprämie deckt meist lediglich die Finanzierung von strukturellen Anpassungen ab, die eine solche Fusion mit sich bringt. Große Investitionen und Ermöglichung von Projekten bleiben meist aus.
Dies verdeutlicht auch, welche Folgen und Unabwägbarkeiten aus einer Fusion resultieren können. Kommunale Fusionen sollten deshalb nur dann angestrebt werden, wenn die Vorteile bei allen Akteuren überwiegen.
Gerade dies scheint uns im gegenwärtigen Zeitpunkt, bei einer möglichen Fusion, nicht gegeben. Es sollten hierbei die Kriterien einer eigenen Entscheidungshoheit und kommunaler Autonomie nicht vernachlässigt werden.
Eine weitere erfolgreiche selbstbestimmte Fortentwicklung unserer Kommune, wie z.B.
- die gegebene Bürgernähe und persönliche Zuwendung unserer Gemeindeverwaltung,
- der Fortbestand unserer vier Kitas,
- der Fortbestand unserer vier Ortsteilfeuerwehen,
- die starke emotionale Bindung der Bevölkerung an die Gemeinde Wutha-Farnroda und vieles andere
wären nicht mehr garantiert.
Wir stehen deshalb für eine weitere Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit bei bestimmten Projekten und Prozessen, mit allen kommunalen Partnern im Wartburgkreis.
Als positive jüngste Beispiele einer funktionierenden Interkommunaler Zusammenarbeit seien genannt:
Kommunale Arbeitsgemeinschaft Entwicklungsnetzwerk Hörselberge–Wartburg–Hainich–Werratal gegründet 31.03.2023
Teilnehmer: Hörselberg-Hainich, Wutha-Farnroda, Eisenach, Amt Creuzburg, Michael Reinz, Wartburgkreis mit der Einbindung von Vertretern der Nationalen Naturlandschaften, von Verbänden, Vereinen, Einrichtungen und Ämtern der Region. Und dies mit messbaren Projektideen für unserer Region, wie des Infrastrukturprojektes „Sagenhafte Hörselberge“ Premiumwanderrevier Hörselberge bei Eisenach, zwischen dem Nessetal und der B88 zwischen Thal und Schmerbach.
Die in der Gemeinderatsitzung vom 16.12.2025 auf den Weg gebrachte Gründung einer kommunalen AG „Interkommunaler Haushaltsvergleich“:
Städte Eisenach, Mühlhausen, Bad Salzungen, Treffurt, Ruhla sowie die Gemeinden Leimbach, Barchfeld-Immelborn, Seebach und Wutha-Farnroda.
Wir sehen derzeit keinen Druck und keine zwingende Notwendigkeit eine größere Verwaltungseinheit anzustreben.
gez. gez. gez.
Jörg Schlothauer Bernd Kluge Ulrike Jary
Bürgermeister 1. Beigeordneter 2. Beigeordnete