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Hinweise für Besitzer und Eigentümer von Gebäuden auf fremden Grund und Boden
Die Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda informiert, dass durch die Grundsteuerreform zum 01.01.2025 folgende Änderung erfolgt:
Ab diesem Datum wird nicht mehr der Eigentümer der Garage oder des Gebäudes Steuerschuldner der Grundsteuer sein, sondern der Grundstückseigentümer.
Befindet sich Ihre Garage/Ihr Kleingarten u. Ä. auf dem Grund und Boden der Gemeinde oder eines anderen Eigentümers, so ist diese/dieser ab 01.01.2025 der Steuerschuldner für die Grundsteuer. Eine Einigung über die Zahlung muss dann privatrechtlich erfolgen.
Was sollten Sie tun:
Bitte zahlen Sie keine Grundsteuer mehr, welche auf den bisherigen Grundsteuerbescheiden beruht. Löschen Sie Ihre damit verbundenen Daueraufträge.
Sie sind nur Steuerschuldner, wenn Sie in 2025 einen entsprechenden Bescheid erhalten.
Bei Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.