Gemeinde

Keine Biomarken für 2025 & Wohin mit Altkleidern?

Der Abfallwirtschaftszweckverband informiert

Der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis-Stadt Eisenach (AZV) informiert, dass ab aktuellem Kalenderjahr 2025 KEINE Jahresaufkleber mehr zur Leerung der Biotonnen erforderlich sind.
In der Vergangenheit wurden die Jahresaufkleber für die Biotonnen mit den Gebührenbescheiden im Februar des laufenden Jahres verschickt und mussten gut sichtbar auf dem Deckel angebracht werden.
Mit dem bevorstehenden Versand der Bescheide entfällt die Beilage der Jahresaufkleber. Eine Kennzeichnung der Behälter ist ab 2025 somit nicht mehr notwendig.
Alte Aufkleber können entfernt werden. Alle Biotonnen sind mit einem elektronischen Transponder ausgestattet und somit entsprechend registriert.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner des AZV gerne zur Verfügung.

 

Doch (Kein) Verbot für alte Textilien im Restmüll?
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die europaweite Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle. Sie ist eingeführt worden, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können.
In Deutschland landen aktuellen Zahlen zufolge 50 bis 65 Prozent der Textilien bei der Altkleidersammlung - EU-weit sind es im Schnitt gerade einmal 22 Prozent. Deutschland ist in diesem Punkt gerade deshalb so erfolgreich, da die Sortierung und Weiterverwertung von Textilien gemeinnützige Vereine wie das Rote Kreuz u.a. übernehmen. Die in diesem System erfassten Textilien werden in einem aufwendigen Prozess sortiert und entweder einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling (z.B. als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe) zugeführt. Mit diesem System wird heute eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent erreicht.
Damit das so bleibt sollten stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Auch nicht tragbare Kleidung darf weiter in der Restmülltonne entsorgt werden.
Eine zusätzliche Belastung durch unbrauchbare, verschmutzte oder vermüllte Textilabfälle könnte die Aufrechterhaltung der Sammlungen ernsthaft gefährden und damit auch die sozialen Projekte, die durch diese Sammlungen finanziert werden. Mithin würde durch einen drohenden Wegfall gemeinnütziger Sammlungen, eine Verschlechterung der Erfassungsquote von Alttextilien eintreten, die dem Ziel der EU- Rahmenrichtlinie entgegenstehen würde.

Fazit: Im Wartburgkreis besteht ein flächendeckendes System für die Alttextilerfassung. Dieses System wird durch gemeinnützige Organisationen betrieben, die sich mit dem Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV) abstimmen.
In die Altkleidercontainer gehören wie gewohnt:
- gut erhaltene, tragbare Bekleidung
- Schuhe, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe, Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke
- saubere Heimtextilien, Bett- und Tischwäsche u.v.m.
Stark verschmutzte oder unbrauchbare Textilien sind keine Kleiderspende und müssen anderweitig entsorgt werden – im Zweifel über den Restmüll.

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