Gemeinde

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie der §§47a bis 47f BImSchG i.V.m. der 34.BImSchV und der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung ist die Gemeinde Wutha-Farnroda verpflichtet, für alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr den bestehenden Lärmaktionsplan fortzuschreiben.

Die vierte Stufe der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung 2022/2024, sieht die Analyse und Bewertung aller Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (ca. 8.220 Kfz/24h) vor. In Wutha-Farnroda wird dieses Verkehrsaufkommen vorrangig auf der durch den Ort verlaufenden Bundesstraße (B88) erreicht bzw. überschritten.

Hierfür ist auch die Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.

Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanung in der Zeit vom 22.10.2024 bis 15.11.2024, während der Öffnungszeiten im Büro der Bauverwaltung der Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda, zur Einsicht aus.

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