Gemeinde

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie der §§47a bis 47f BImSchG i.V.m. der 34.BImSchV und der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung ist die Gemeinde Wutha-Farnroda verpflichtet, für alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr den bestehenden Lärmaktionsplan fortzuschreiben.

Die vierte Stufe der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung 2022/2024, sieht die Analyse und Bewertung aller Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (ca. 8.220 Kfz/24h) vor. In Wutha-Farnroda wird dieses Verkehrsaufkommen vorrangig auf der durch den Ort verlaufenden Bundesstraße (B88) erreicht bzw. überschritten.

Hierfür ist auch die Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.

Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanung in der Zeit vom 22.10.2024 bis 15.11.2024, während der Öffnungszeiten im Büro der Bauverwaltung der Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda, zur Einsicht aus.

Zurück zur Newsübersicht

Weitere Nachrichten

Gemeinde

Information zur Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung

Blick auf Wutha-Farnroda vom Kleiner Hörselberg
Gemeinde

Glasfaserausbau der GlasfaserPlus GmbH in Wutha-Farnroda

Gemeinde

Umwelttag der Regelschule Wutha-Farnroda

Landratsamt Wartburgkreis, Verwaltungsgebäude
Gemeinde

14. September ist bundesweiter Warntag

Am Donnerstag, 14. September 2023, findet zwischen 11 Uhr und 11.45 Uhr der gemeinsame Warntag von Bund und Ländern statt.

Gemeinde

Kleiderkammer leider geschlossen

 

 

Gemeinde

Hörselbergmuseum Neuer Termin für Museumsnacht 2023