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Wartburgkreis erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest

Das Landratsamt Wartburgkreis informiert

Nachdem die Geflügelpest in Thüringen bei Wildvögeln und Hausgeflügel festgestellt wurde, hat das Friedrich-Löffler-Institut in seiner Risikoanalyse zur Geflügelpest (Hochpathogenen Aviären Influenza H5) ein hohes Risiko für die Ausbreitung des Virus in wild lebende Wasservogelpopulationen aber auch Geflügelhaltungen und Vogelbestände eingeschätzt.
Der Wartburgkreis hat daher eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen. In dieser ist die Aufstallung von Geflügel entlang sogenannter ornithologischer Risikogebiete angeordnet – im Wartburgkreis betrifft dies den Bereich entlang der Werra.
In diesem Gebiet darf Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden.
Betroffen sind folgende Orte/Ortsteile: Großburschla, Treffurt, Falken, Frankenroda, Ebenshausen, Mihla, Buchenau, Hahnroda, Ebenau, Freitagszella, Creuzburg, Spichra, Pferdsdorf, Hörschel, Neuenhof, Wartha, Lauchröden, Göringen, Sallmannshausen, Neustädt, Gerstungen, Berka/Werra, Dankmarshausen, Vacha, Unterzella, Kirstingshof, Dorndorf, Merkers, Kieselbach, Tiefenort, Bad Salzungen, Kaiserroda, Unterrohn, Ettmarshausen, Barchfeld-Immelborn.
In ausgewiesenen Schutz- und Überwachungszonen dürfen bis auf Widerruf keine Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen gehaltenen Vögeln durchgeführt werden. Es gelten weitere Auflagen für Ausstellungen und den Handel mit Geflügel auch außerhalb der Schutzzonen. Wer im Wartburgkreis Geflügel oder andere Vögel hält und das noch nicht gemeldet hat, muss dies beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises nachholen.

Die Allgemeinverfügung ist unter https://www.wartburgkreis.de/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-aus-dem-bereich-veterinaer-und-lebensmittelueberwachung abrufbar.

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