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Wartburgkreis erlässt Katzenschutzverordnung

Das Landratsamt Wartburgkreis informiert

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen

Das Landratsamt Wartburgkreis hat zum 15. Oktober 2025 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) erlassen.
Nach einer Übergangsfrist tritt die Regelung am 1. Februar 2026 in Kraft und gilt im gesamten Kreisgebiet. Ziel ist es, das Leid freilebender Katzen und unkontrollierte Vermehrung nachhaltig zu verhindern. Tierschutzorganisationen, Tierheime sowie Städte und Gemeinden im Wartburgkreis melden seit Jahren eine hohe Zahl freilaufender Katzen. Jährlich werden mehrere hundert Fundtiere in den Tierheimen Eisenach und Bad Salzungen aufgenommen – viele davon krank, unterernährt oder kaum lebensfähig. Das punktuelle Einfangen und Kastrieren freilebender Katzen allein reichte bislang nicht aus, da fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen aus Privathaushalten weiterhin zur Vermehrung beitragen.
Mit der Katzenschutzverordnung setzt der Wartburgkreis auf wirksamen und fairen Tierschutz. Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht verhindert Katzenleid und entlastet Tierheime sowie das Ehrenamt. Der Verordnungstext ist auf der Homepage des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de abrufbar.

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